Zulagen klingen verlockend – die Realität aus niedrigen Zinsen, hohen Kosten und Verrentungspflicht sieht meist anders aus.
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die sinkende gesetzliche Rente durch eine geförderte private Vorsorge auszugleichen. Sparer erhalten staatliche Zulagen und können Beiträge steuerlich absetzen – im Gegenzug ist das Kapital an feste Regeln gebunden.
Die garantierte Verzinsung liegt inzwischen oft unter der Inflationsrate – real verliert das eingezahlte Kapital über die Jahre an Kaufkraft.
Provisionen und laufende Gebühren zehren einen erheblichen Teil der Zulagen und Steuervorteile über die Vertragslaufzeit wieder auf.
Bis auf eine mögliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn muss der Rest zwingend als lebenslange Rente bezogen werden.
Bei einer Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, zusätzlich fallen häufig Stornokosten an.
Zulagenanträge müssen jährlich gestellt werden – wird das versäumt, verfällt der Anspruch für das jeweilige Jahr ersatzlos.
Die spätere Rentenzahlung ist voll steuerpflichtig – der Steuervorteil in der Ansparphase wird also nur zeitlich verschoben.
Die ursprüngliche Idee hinter Riester war gut gemeint, doch niedrige Garantiezinsen und hohe Kostenstrukturen haben die tatsächliche Rendite über die Jahre deutlich geschmälert. Ein breit gestreuter ETF-Sparplan bietet für die allermeisten Sparer heute die bessere Kombination aus Flexibilität, Kosten und Renditepotenzial.
| Situation | Riester sinnvoll? | Begründung |
|---|---|---|
| Geringverdiener mit hoher Zulagenquote | Möglich | Zulagen können den Eigenbeitrag anteilig deutlich übersteigen |
| Kinderreiche Familien | Möglich | Kinderzulagen erhöhen die Förderquote spürbar |
| Durchschnitts- und Besserverdiener | Eher nein | Zulagenquote gering im Verhältnis zu Kosten und Kapitalbindung |
| Wunsch nach flexiblem Kapitalzugriff | Nein | Widerspricht dem Verrentungsprinzip von Riester |
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einer Kündigung genau durchrechnen: Die Rückzahlung von Zulagen und Stornokosten macht eine Kündigung häufig teurer als das reine Beitragsfreistellen und Ruhenlassen des bestehenden Vertrags.