Der gesetzliche Kontowechselservice nimmt dir den größten Teil der Arbeit ab – so läuft er ab.
Seit 2016 sind Banken in Deutschland gesetzlich verpflichtet (§ 21 Zahlungskontengesetz), dir beim Wechsel zu einem neuen Girokonto zu helfen – kostenlos und weitgehend automatisiert.
Du musst dafür nur dein neues Konto eröffnen und der neuen Bank eine Vollmacht erteilen, die alte Bank zu kontaktieren. Die neue Bank fragt bei deiner alten Bank alle relevanten Daten ab – Daueraufträge, Lastschriften, eingehende Überweisungen der letzten 13 Monate – und übernimmt sie automatisch in dein neues Konto.
Du eröffnest dein neues Girokonto und unterschreibst dort einen Kontowechselauftrag. Damit beauftragst du die neue Bank, den Wechsel für dich zu koordinieren.
Innerhalb weniger Werktage kontaktiert deine neue Bank die alte Bank und fordert eine Liste aller Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie regelmäßiger Zahlungseingänge der letzten 13 Monate an.
Die neue Bank richtet deine Daueraufträge automatisch neu ein und informiert bekannte Lastschriftgläubiger (z. B. Versicherungen, Stromanbieter) über deine neue Kontoverbindung, damit diese künftig dort abbuchen.
Auf Wunsch übernimmt die neue Bank auch die Kündigung deines alten Kontos. Es empfiehlt sich aber, damit noch etwas zu warten, bis du sicher bist, dass wirklich alle Zahlungen umgestellt wurden.
Auch wenn der Kontowechselservice die meisten Zahlungen automatisch überträgt, werden nicht immer wirklich alle Lastschriftgläubiger erfasst (etwa bei sehr unregelmäßigen Abbuchungen). Es lohnt sich, das alte Konto für 2 bis 3 Monate parallel mit geringem Guthaben weiterlaufen zu lassen und Kontoauszüge auf verpasste Abbuchungen zu prüfen, bevor du es endgültig kündigst.
Der Kontowechselservice deckt die meisten Zahlungsverbindungen ab, aber nicht alles wird automatisch erkannt. Prüfe zusätzlich selbst, ob folgende Stellen deine neue Kontoverbindung erhalten: dein Arbeitgeber für die Gehaltszahlung, das Finanzamt für Steuererstattungen und Lastschriften, private Verträge außerhalb klassischer SEPA-Lastschriften (z. B. manuelle Überweisungen an Vermieter), sowie Zahlungsdienste wie PayPal, die oft ein hinterlegtes Referenzkonto benötigen.