Anders als bei deutschen Banken führen die meisten P2P-Plattformen keine Steuer automatisch ab.
P2P-Zinsen zählen steuerlich zu den Kapitalerträgen und unterliegen wie Zinsen oder Dividenden der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 %. Der entscheidende Unterschied zu einer deutschen Bank: Die meisten P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland (häufig in den baltischen Staaten) und führen die deutsche Abgeltungssteuer nicht automatisch ab.
Das bedeutet: Du musst deine P2P-Zinsen eigenständig in der Steuererklärung angeben, mehr dazu auch im Ratgeber Abgeltungssteuer. Die Steuer wird dann im Nachhinein vom Finanzamt festgesetzt – anders als bei deutschen Banken, wo der Abzug automatisch und unauffällig im Hintergrund passiert.
P2P-Zinsen trägst du wie andere ausländische Kapitalerträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Die meisten größeren, etablierten Plattformen stellen dafür einen jährlichen Steuerreport oder eine Ertragsübersicht zum Download bereit, die alle Zinszahlungen des Jahres zusammenfasst – das erleichtert die korrekte Eintragung erheblich, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung der Zahlen.
P2P-Erträge werden auf denselben Sparerpauschbetrag angerechnet wie Zinsen und Dividenden aus anderen Quellen (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare). Wer seinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann einen Teil der P2P-Zinsen darüber steuerfrei vereinnahmen – mehr dazu im Ratgeber Sparerpauschbetrag.