Ein P-Konto schützt einen gesetzlich festgelegten Betrag deines Guthabens automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern.
Bei einer Kontopfändung greift ein Gläubiger mit einem gerichtlichen Titel auf das Guthaben eines Bankkontos zu.
Ohne besonderen Schutz kann eine Pfändung theoretisch das gesamte vorhandene Guthaben erfassen. Genau hier setzt das P-Konto an: Es sorgt dafür, dass ein bestimmter Betrag automatisch für den Lebensunterhalt verfügbar bleibt, ohne dass dafür ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto, das auf Antrag mit einem eingebauten Pfändungsschutz geführt wird.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt auf dem P-Konto ein automatischer Grundfreibetrag von 1.590 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag ist unabhängig vom Einkommen für alle gleich hoch und wird ohne zusätzlichen Antrag gewährt, sobald das Konto als P-Konto geführt wird. Die Freigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Der Grundfreibetrag gilt ohne Nachweis, sobald das Konto als P-Konto geführt wird.
Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann der Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöht werden.
Ein bestehendes Girokonto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden – auch rückwirkend bei bereits laufender Pfändung.
Bei der eigenen Bank kann ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden.
Bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen kann eine Bescheinigung den Freibetrag erhöhen.
Bei Unsicherheiten zu deinem konkreten Fall hilft eine Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung weiter.
Eine Pfändung ist meist das Ende einer längeren Kette: unbezahlte Rechnung, Mahnung, Inkasso, gerichtlicher Titel.
Wer frühzeitig reagiert – bei einer Mahnung oder spätestens bei Inkasso – kann eine Eskalation bis zur Pfändung in vielen Fällen vermeiden. Eine vollständige Schuldenübersicht hilft dabei, keine Forderung zu übersehen.
Halte deine Forderungen frühzeitig schriftlich fest, um rechtzeitig reagieren zu können.