Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Krypto-Steuer – einfach zusammengefasst.
Auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Automatisch von der Bank abgeführt.
Jährlicher Freibetrag. Bis hier sind alle Kapitalerträge steuerfrei. Freistellungsauftrag stellen!
Privates Veräußerungsgeschäft. Nach 1 Jahr Haltedauer: vollständig steuerfrei!
Je nach Anlageklasse werden Erträge unterschiedlich besteuert. Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne aus Aktien oder ETFs fallen meist unter die Abgeltungssteuer.
Kryptowährungen gelten steuerlich dagegen als private Veräußerungsgeschäfte. Hier ist vor allem die Haltedauer entscheidend: Nach einem Jahr können Gewinne steuerfrei sein.
| Anlageklasse | Steuersatz | Freibetrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Aktien-Dividenden | 26,375 % | 1.000 € | Freistellungsauftrag |
| ETF-Gewinne | 26,375 % | 1.000 € | Teilfreistellung 30 % |
| Tagesgeld-Zinsen | 26,375 % | 1.000 € | Freistellungsauftrag |
| Krypto < 1 Jahr | Persönl. ESt. | 1.000 € Freigrenze | Privates Veräußerungsgeschäft |
| Krypto > 1 Jahr | 0 % – Steuerfrei! | – | Jahresfrist einhalten! |
| P2P-Zinsen | 26,375 % | 1.000 € | Selbst in Steuererklärung angeben |