25 % plus Soli auf Kapitalerträge – wie sie berechnet wird und wie du sie legal senkst.
Einheitlicher Satz auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
Bis zu diesem Freibetrag fällt gar keine Abgeltungssteuer an.
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird von der Bank oder dem Broker automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt – für dich meist ohne zusätzlichen Aufwand.
Der Steuersatz liegt bei 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst – macht in Summe effektiv 26,375 %. Bist du Mitglied einer Kirche, kommt zusätzlich Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland) hinzu, wodurch sich der Gesamtsatz leicht reduziert, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist.
| Ertragsart | Steuersatz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zinsen (Tagesgeld, Festgeld) | 26,375 % | Voll steuerpflichtig ab Sparerpauschbetrag |
| Dividenden | 26,375 % | Voll steuerpflichtig ab Sparerpauschbetrag |
| Kursgewinne (Aktien) | 26,375 % | Unabhängig von der Haltedauer |
| Kursgewinne (Aktien-ETFs) | 26,375 % auf 70 % | 30 % Teilfreistellung → effektiv ca. 18,5 % |
| Anleihen-Zinsen | 26,375 % | Voll steuerpflichtig |
Solange dein Broker oder deine Bank in Deutschland sitzt, übernimmt sie den Steuerabzug automatisch. Eine Steuererklärung für Kapitalerträge ist nur nötig, wenn du deinen Sparerpauschbetrag besser verteilen, zu viel gezahlte Steuer zurückholen oder Verluste über mehrere Banken hinweg verrechnen willst. Wo du überhaupt Zinsen bekommst, die der Abgeltungssteuer unterliegen, zeigt unser Tagesgeld-Vergleich.
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, lohnt sich ein Blick auf die sogenannte Günstigerprüfung – ein oft übersehener Weg, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.
Die Bank zieht bei jedem Kapitalertrag pauschal 25 % Abgeltungssteuer ab – unabhängig davon, wie hoch dein tatsächliches Gesamteinkommen ist. Wer wenig verdient, etwa als Student, Berufseinsteiger oder in Teilzeit, zahlt dadurch oft mehr Steuer auf seine Kapitalerträge, als es der persönliche Einkommensteuersatz eigentlich vorsehen würde.
In deiner Steuererklärung trägst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und setzt dort ein Kreuz bei der Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht daraufhin automatisch beide Varianten – die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % und deinen persönlichen Einkommensteuersatz – und wendet die für dich günstigere Berechnung an. Fällt die Prüfung schlechter aus als die Abgeltungssteuer, bleibt es einfach bei den bereits gezahlten 26,375 %; ein Nachteil entsteht dir also nicht.
Am häufigsten profitieren Studierende und Berufseinsteiger mit geringem Gesamteinkommen, Rentner mit niedriger Rente sowie alle, deren zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag oder nur knapp darüber liegt. In diesen Fällen kann die Günstigerprüfung mehrere hundert Euro pro Jahr an zu viel gezahlter Steuer zurückbringen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kapitalerträge im Jahr (Dividenden + Kursgewinne) | 2.500 € |
| Sparerpauschbetrag (Single) | − 1.000 € |
| Zu versteuernder Betrag | 1.500 € |
| Abgeltungssteuer (26,375 %) | ≈ 396 € |
Ohne gültigen Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer auf den vollen Betrag von 2.500 € ab – die zu viel gezahlte Steuer musst du dir dann über die Steuererklärung zurückholen.