Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer
Höhe, Berechnung & Beispiele

25 % plus Soli auf Kapitalerträge – wie sie berechnet wird und wie du sie legal senkst.

Im Überblick

Was die Abgeltungssteuer betrifft

📊
Steuersatz

Einheitlicher Satz auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.

25 % + Soli = 26,375 %
🎁
Sparerpauschbetrag

Bis zu diesem Freibetrag fällt gar keine Abgeltungssteuer an.

1.000 € / 2.000 €
⛪
Kirchensteuer

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer.

8 % oder 9 %, je Bundesland

Grundlagen

Wie die Abgeltungssteuer funktioniert

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird von der Bank oder dem Broker automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt – für dich meist ohne zusätzlichen Aufwand.

Der Steuersatz liegt bei 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst – macht in Summe effektiv 26,375 %. Bist du Mitglied einer Kirche, kommt zusätzlich Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland) hinzu, wodurch sich der Gesamtsatz leicht reduziert, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist.


Was wird besteuert?

Erträge unter der Abgeltungssteuer

ErtragsartSteuersatzBesonderheit
Zinsen (Tagesgeld, Festgeld)26,375 %Voll steuerpflichtig ab Sparerpauschbetrag
Dividenden26,375 %Voll steuerpflichtig ab Sparerpauschbetrag
Kursgewinne (Aktien)26,375 %Unabhängig von der Haltedauer
Kursgewinne (Aktien-ETFs)26,375 % auf 70 %30 % Teilfreistellung → effektiv ca. 18,5 %
Anleihen-Zinsen26,375 %Voll steuerpflichtig
Die wichtigste Erkenntnis
Die Bank zieht automatisch ab – du musst meist nichts tun

Solange dein Broker oder deine Bank in Deutschland sitzt, übernimmt sie den Steuerabzug automatisch. Eine Steuererklärung für Kapitalerträge ist nur nötig, wenn du deinen Sparerpauschbetrag besser verteilen, zu viel gezahlte Steuer zurückholen oder Verluste über mehrere Banken hinweg verrechnen willst. Wo du überhaupt Zinsen bekommst, die der Abgeltungssteuer unterliegen, zeigt unser Tagesgeld-Vergleich.


Für Geringverdiener & Studierende relevant

Die Günstigerprüfung: Zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, lohnt sich ein Blick auf die sogenannte Günstigerprüfung – ein oft übersehener Weg, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.

Die Bank zieht bei jedem Kapitalertrag pauschal 25 % Abgeltungssteuer ab – unabhängig davon, wie hoch dein tatsächliches Gesamteinkommen ist. Wer wenig verdient, etwa als Student, Berufseinsteiger oder in Teilzeit, zahlt dadurch oft mehr Steuer auf seine Kapitalerträge, als es der persönliche Einkommensteuersatz eigentlich vorsehen würde.

So beantragst du die Günstigerprüfung

In deiner Steuererklärung trägst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und setzt dort ein Kreuz bei der Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht daraufhin automatisch beide Varianten – die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % und deinen persönlichen Einkommensteuersatz – und wendet die für dich günstigere Berechnung an. Fällt die Prüfung schlechter aus als die Abgeltungssteuer, bleibt es einfach bei den bereits gezahlten 26,375 %; ein Nachteil entsteht dir also nicht.

Für wen sich das besonders lohnt

Am häufigsten profitieren Studierende und Berufseinsteiger mit geringem Gesamteinkommen, Rentner mit niedriger Rente sowie alle, deren zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag oder nur knapp darüber liegt. In diesen Fällen kann die Günstigerprüfung mehrere hundert Euro pro Jahr an zu viel gezahlter Steuer zurückbringen.


Beispielrechnung

So wird die Abgeltungssteuer berechnet

PostenBetrag
Kapitalerträge im Jahr (Dividenden + Kursgewinne)2.500 €
Sparerpauschbetrag (Single)− 1.000 €
Zu versteuernder Betrag1.500 €
Abgeltungssteuer (26,375 %)≈ 396 €

Ohne gültigen Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer auf den vollen Betrag von 2.500 € ab – die zu viel gezahlte Steuer musst du dir dann über die Steuererklärung zurückholen.

Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Mit dem richtigen Freistellungsauftrag sparst du dir unnötige Steuerabzüge.

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⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Abgeltungssteuer – deine Fragen

Muss ich Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben? ▾
In der Regel nicht, da die Bank die Abgeltungssteuer automatisch abführt. Eine Angabe lohnt sich aber, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung) oder du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.
Was ist die Günstigerprüfung? ▾
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge stattdessen mit dem niedrigeren persönlichen Satz versteuert werden – das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für ausländische Broker? ▾
Ausländische Broker führen die Abgeltungssteuer meist nicht automatisch ab. In diesem Fall musst du die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuer wird im Nachhinein festgesetzt.
Warum werden ETFs nur teilweise besteuert? ▾
Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30 %, um eine steuerliche Doppelbelastung auf Fondsebene und Anlegerebene auszugleichen. Dadurch werden effektiv nur 70 % der Gewinne mit 26,375 % besteuert.
Kann ich die Abgeltungssteuer durch Verluste senken? ▾
Ja – realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften werden automatisch mit Gewinnen im selben Verlustverrechnungstopf deiner Bank verrechnet. Verluste über mehrere Banken hinweg lassen sich zusätzlich über die Steuererklärung verrechnen.