Was du bei Konten und Brokern im Ausland beachten musst – von der Meldepflicht bis zur korrekten Versteuerung.
Neue ausländische Konten/Depots musst du dem Finanzamt aktiv melden.
EU- und viele weitere Staaten melden Kontodaten automatisch an Deutschland.
Ausländische Broker führen i. d. R. keine deutsche Abgeltungssteuer ab.
Anders als deutsche Banken sind ausländische Broker und Konten nicht verpflichtet, die deutsche Abgeltungssteuer automatisch einzubehalten. Das bedeutet: Erträge aus ausländischen Depots musst du eigenständig in der Steuererklärung angeben.
Gleichzeitig tauschen die meisten Länder – innerhalb der EU sowie viele weitere Staaten über den CRS-Standard (Common Reporting Standard) – Kontodaten automatisch mit dem deutschen Finanzamt aus. Nicht angegebene Erträge fallen dadurch in der Regel auf.
| Situation | Meldepflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Neues Konto/Depot im Ausland eröffnet | Ja | Über die Steuererklärung (Zeile "Ausländische Kapitalerträge") |
| Konto ohne Kapitalerträge | Meist keine separate Meldung nötig | Trotzdem empfehlenswert, Übersicht zu behalten |
| Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft | Ja, ab bestimmten Schwellenwerten | Meldung nach § 138 Abgabenordnung |
| Erbschaft/Schenkung mit Auslandsbezug | Ja | Gesonderte Meldepflichten beachten |
Nur weil ausländische Broker keine deutsche Steuer automatisch abziehen, heißt das nicht, dass die Erträge steuerfrei sind. Du bist selbst dafür verantwortlich, sie korrekt in der Steuererklärung anzugeben – die Steuerpflicht besteht unabhängig vom Wohnort der Bank.
Erträge von ausländischen Brokern trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein – dort gibt es eigene Zeilen für nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegende Kapitalerträge.
Die meisten ausländischen Broker stellen eine Jahresübersicht (Tax Report) zur Verfügung, die Dividenden, Zinsen und Kursgewinne auflistet.
Im Ausland bereits einbehaltene Quellensteuer (z. B. auf US-Dividenden) lässt sich auf die deutsche Steuer anrechnen – bis zur Höhe des Doppelbesteuerungsabkommens.