Auslandskonten

Auslandskonten & Steuer
Meldepflichten & ausländische Broker

Was du bei Konten und Brokern im Ausland beachten musst – von der Meldepflicht bis zur korrekten Versteuerung.

Im Überblick

Die wichtigsten Punkte

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Meldepflicht

Neue ausländische Konten/Depots musst du dem Finanzamt aktiv melden.

Frist: mit Steuererklärung
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Automatischer Datenaustausch

EU- und viele weitere Staaten melden Kontodaten automatisch an Deutschland.

CRS / FATCA-Standard
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Kein automatischer Steuerabzug

Ausländische Broker führen i. d. R. keine deutsche Abgeltungssteuer ab.

Selbst angeben nötig

Grundlagen

Warum Auslandskonten steuerlich anders laufen

Anders als deutsche Banken sind ausländische Broker und Konten nicht verpflichtet, die deutsche Abgeltungssteuer automatisch einzubehalten. Das bedeutet: Erträge aus ausländischen Depots musst du eigenständig in der Steuererklärung angeben.

Gleichzeitig tauschen die meisten Länder – innerhalb der EU sowie viele weitere Staaten über den CRS-Standard (Common Reporting Standard) – Kontodaten automatisch mit dem deutschen Finanzamt aus. Nicht angegebene Erträge fallen dadurch in der Regel auf.


Meldepflicht

Wann musst du ein Auslandskonto melden?

SituationMeldepflicht?Hinweis
Neues Konto/Depot im Ausland eröffnetJaÜber die Steuererklärung (Zeile "Ausländische Kapitalerträge")
Konto ohne KapitalerträgeMeist keine separate Meldung nötigTrotzdem empfehlenswert, Übersicht zu behalten
Beteiligung an ausländischer KapitalgesellschaftJa, ab bestimmten SchwellenwertenMeldung nach § 138 Abgabenordnung
Erbschaft/Schenkung mit AuslandsbezugJaGesonderte Meldepflichten beachten
Die wichtigste Erkenntnis
Kein Steuerabzug heißt nicht steuerfrei

Nur weil ausländische Broker keine deutsche Steuer automatisch abziehen, heißt das nicht, dass die Erträge steuerfrei sind. Du bist selbst dafür verantwortlich, sie korrekt in der Steuererklärung anzugeben – die Steuerpflicht besteht unabhängig vom Wohnort der Bank.


Praxis

Erträge aus ausländischen Depots angeben

Erträge von ausländischen Brokern trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein – dort gibt es eigene Zeilen für nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegende Kapitalerträge.

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Jahresübersicht nutzen

Die meisten ausländischen Broker stellen eine Jahresübersicht (Tax Report) zur Verfügung, die Dividenden, Zinsen und Kursgewinne auflistet.

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Quellensteuer anrechnen

Im Ausland bereits einbehaltene Quellensteuer (z. B. auf US-Dividenden) lässt sich auf die deutsche Steuer anrechnen – bis zur Höhe des Doppelbesteuerungsabkommens.

Auslandserträge korrekt angeben

Trage ausländische Kapitalerträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.

Steuererklärung einreichen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Auslandskonten & Steuer – deine Fragen

Muss ich jedes Auslandskonto dem Finanzamt melden? ▾
Neu eröffnete Konten oder Depots im Ausland solltest du über deine Steuererklärung angeben, sobald Kapitalerträge anfallen. Bei bloßen Girokonten ohne Erträge ist eine separate Meldung meist nicht zwingend, aber empfehlenswert zur eigenen Übersicht.
Woher weiß das Finanzamt von meinem Auslandskonto? ▾
Über den automatischen Informationsaustausch (CRS-Standard) melden die meisten Länder Kontodaten deutscher Steuerpflichtiger automatisch an die deutschen Finanzbehörden – unabhängig davon, ob du das Konto selbst angibst.
Wird ausländische Quellensteuer doppelt erhoben? ▾
Nein, dank Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich im Ausland einbehaltene Quellensteuer (z. B. auf US-Dividenden) auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen – du zahlst also nicht doppelt, musst die Anrechnung aber in der Steuererklärung geltend machen.
Gelten Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung auch bei ausländischen Brokern? ▾
Ja, beide gelten unabhängig vom Sitz des Brokers – du musst sie bei ausländischen Depots allerdings selbst in der Steuererklärung berücksichtigen, da der Broker sie nicht automatisch anwendet.
Was passiert, wenn ich Auslandserträge nicht angebe? ▾
Durch den automatischen Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden fallen nicht angegebene Erträge in der Regel auf. Das kann als Steuerhinterziehung gewertet werden – mit entsprechenden Konsequenzen bis hin zu Nachzahlung, Zinsen und Bußgeld.