Je nach Fondstyp sind 15 % bis 60 % deiner ETF-Gewinne von der Abgeltungssteuer befreit.
Mindestens 51 % Aktienanteil im Fonds.
Mindestens 25 % Aktienanteil im Fonds.
Überwiegend in Immobilien investierende Fonds.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds selbst bereits eine Vorabsteuer auf bestimmte inländische Erträge (z. B. Dividenden). Um diese Doppelbelastung für Anleger auszugleichen, wird ein Teil deiner Gewinne beim Verkauf oder bei Ausschüttung von der Abgeltungssteuer freigestellt.
Die Höhe der Teilfreistellung hängt vom Aktienanteil des Fonds ab – reine Aktien-ETFs erhalten die höchste Freistellung unter den klassischen Wertpapierfonds, während Rentenfonds (Anleihen) i. d. R. keine Teilfreistellung erhalten.
| Fondstyp | Voraussetzung | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | ≥ 51 % Aktienanteil | 30 % | ≈ 18,5 % |
| Mischfonds | ≥ 25 % Aktienanteil | 15 % | ≈ 22,4 % |
| Immobilienfonds (überwiegend Ausland) | ≥ 51 % Immobilien | 80 % | ≈ 5,3 % |
| Immobilienfonds (Inland) | ≥ 51 % Immobilien | 60 % | ≈ 10,6 % |
| Rentenfonds (Anleihen) | – | 0 % | 26,375 % |
Du musst nichts beantragen – dein Broker erkennt anhand der Fondskategorie automatisch, welche Teilfreistellung greift, und zieht die Abgeltungssteuer entsprechend nur auf den steuerpflichtigen Teil ab.
| Posten | Aktien-ETF | Ohne Teilfreistellung (Vergleich) |
|---|---|---|
| Verkaufsgewinn | 1.000 € | 1.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 700 € (70 %) | 1.000 € (100 %) |
| Abgeltungssteuer (26,375 %) | 184,63 € | 263,75 € |
| Ersparnis durch Teilfreistellung | 79,13 € | |