Krypto-Steuer

Kryptowährung & Steuer
Haltefrist, Freigrenze & Sonderfälle

Nach einem Jahr Haltedauer komplett steuerfrei – was du bei Kauf, Verkauf, Staking und Mining beachten musst.

Im Überblick

Wann Krypto-Gewinne steuerpflichtig sind

⏳
Haltedauer < 1 Jahr

Gewinne sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Bis zu 45 % Steuer
✅
Haltedauer > 1 Jahr

Nach Ablauf der Spekulationsfrist sind Gewinne vollständig steuerfrei.

0 % Steuer
🎯
Freigrenze

Unterhalb dieser Grenze bleiben auch kurzfristige Gewinne steuerfrei.

1.000 € pro Jahr

Grundlagen

Krypto als privates Veräußerungsgeschäft

Anders als bei Aktien oder ETFs gilt für Kryptowährungen nicht die Abgeltungssteuer, sondern das Steuerrecht für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG).

Das bedeutet: Verkaufst du Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, ist dieser Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern – nicht mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ist der Gewinn dagegen vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe.


Freigrenze

Die 1.000-€-Freigrenze richtig verstehen

Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – der Unterschied hat spürbare Auswirkungen.

Gewinn (Haltedauer < 1 Jahr)Steuerpflicht
999 €Komplett steuerfrei
1.000 €Komplett steuerfrei (Grenze exakt erreicht)
1.001 €Der volle Betrag (1.001 €) ist steuerpflichtig – nicht nur 1 €

Im Gegensatz zum Sparerpauschbetrag bei Aktien (ein echter Freibetrag, bei dem nur der übersteigende Teil versteuert wird) wird bei Überschreiten der Krypto-Freigrenze der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Die wichtigste Erkenntnis
Ein Tag vor Fristablauf verkaufen kann teuer werden

Wer kurz vor Ablauf der einjährigen Haltefrist verkauft, zahlt unter Umständen mehrere hundert oder tausend Euro Steuern – wer nur wenige Tage länger wartet, zahlt gar nichts. Ein Blick auf das genaue Kaufdatum lohnt sich also, bevor du verkaufst.


Sonderfälle

Staking, Mining & Airdrops

FallBesteuerungHinweis
Staking-ErträgeEinkommensteuer bei ZuflussVerlängert die Haltefrist der gestakten Coins ggf. nicht mehr auf 10 Jahre (Rechtslage vereinfacht seit 2022/2023)
Mining-ErträgeEinkommen- oder GewerbesteuerJe nach Umfang: privat (sonstige Einkünfte) oder gewerblich
AirdropsMeist steuerpflichtig bei ErhaltBewertung zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses
Tausch Krypto ↔ KryptoGilt als VerkaufLöst die Spekulationsfrist wie ein Verkauf in Euro aus

Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben

Steuerpflichtige Krypto-Gewinne trägst du in der Anlage SO deiner Steuererklärung ein.

Steuererklärung einreichen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Kryptowährung & Steuer – deine Fragen

Muss ich Krypto-Gewinne nach einem Jahr wirklich nicht versteuern? ▾
Richtig – nach Ablauf der einjährigen Haltefrist sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Was passiert, wenn ich die 1.000-€-Freigrenze um 1 € überschreite? ▾
Da es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt, wird bei Überschreiten der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Bei 1.001 € Gewinn sind also alle 1.001 € zu versteuern.
Zählt der Tausch von Bitcoin in Ethereum als Verkauf? ▾
Ja, ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen wird steuerlich wie ein Verkauf in Euro behandelt und löst die Spekulationsfrist entsprechend aus – auch ohne dass Geld auf dein Bankkonto fließt.
Wie werden Staking-Erträge besteuert? ▾
Erträge aus Staking gelten als sonstige Einkünfte und sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Verkauf der ursprünglich gestakten Coins unterliegt weiterhin der normalen einjährigen Haltefrist.
Muss ich jede einzelne Transaktion dokumentieren? ▾
Ja, für die korrekte Berechnung von Haltedauer und Gewinn/Verlust solltest du Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum und Verkaufspreis jeder Transaktion dokumentieren. Bei vielen Trades empfiehlt sich eine spezialisierte Krypto-Steuersoftware.
Sind Verluste aus Krypto-Geschäften verrechenbar? ▾
Ja, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (innerhalb der Haltefrist) können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben oder folgender Jahre verrechnet werden – nicht jedoch mit Aktiengewinnen oder anderen Einkunftsarten.