Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte versteuern
Minijob, Freelance & Nebengewerbe

Ab wann Nebeneinkünfte steuerpflichtig werden – und was du bei Minijob, Freelance-Tätigkeit oder nebenberuflichem Gewerbe beachten musst.

Im Überblick

Die drei häufigsten Formen

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Minijob

Pauschal versteuert durch den Arbeitgeber – für dich i. d. R. steuerfrei.

Bis 556 € / Monat
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Freelance / Selbstständig

Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit, z. B. Design, Beratung, Texten.

Steuerpflicht ab 410 €
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Nebengewerbe

Angemeldetes Gewerbe neben der Haupttätigkeit, z. B. Online-Handel.

Gewerbeanmeldung nötig

Grundlagen

Ab wann werden Nebeneinkünfte steuerpflichtig?

Für Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit oder Gewerbe gilt eine Freigrenze von 410 € im Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben die Einkünfte steuerfrei, danach ist der gesamte Betrag zu versteuern – wie bei der Krypto-Freigrenze handelt es sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Zwischen 410 € und 820 € greift zusätzlich eine Übergangsregelung (Härtefallausgleich), die eine schlagartige volle Besteuerung leicht abmildert. Oberhalb von 820 € ist der komplette Betrag regulär steuerpflichtig.


Minijob

Minijob als Nebentätigkeit

Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt für dich als Arbeitnehmer i. d. R. steuerfrei, da der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abführt.

AspektRegelung
Verdienstgrenze556 € pro Monat (Stand 2026, dynamisch an Mindestlohn gekoppelt)
SteuerPauschal 2 % durch Arbeitgeber – keine Auswirkung auf deine Steuererklärung
SozialversicherungAls Minijob neben Hauptjob: nur Rentenversicherungspflicht (Befreiung möglich)
Mehrere MinijobsWerden zusammengerechnet – bei Überschreiten der Grenze wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig
Die wichtigste Erkenntnis
Ein Minijob löst i. d. R. keine Steuererklärungspflicht aus

Da der Minijob-Arbeitgeber die Steuer bereits pauschal abführt, musst du diese Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben. Anders sieht es bei Freelance-Einkünften oder Gewerbe aus – die musst du in der Anlage S (selbstständige Tätigkeit) bzw. G (Gewerbebetrieb) angeben, sobald die 410-€-Grenze überschritten ist.


Freelance & Gewerbe

Selbstständige Nebentätigkeit

Ob Freelance-Tätigkeit als Freiberufler oder Nebengewerbe – beides muss beim Finanzamt angemeldet werden, sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wirst.

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Anmeldung

Freiberufler (z. B. Texter, Designer, Berater) melden sich direkt beim Finanzamt an, Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt.

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Kleinunternehmerregelung

Bis 25.000 € Jahresumsatz (Vorjahr) kannst du auf Umsatzsteuer verzichten – vereinfacht die Buchhaltung erheblich, lohnt sich aber nicht immer.

Der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt und in der Anlage S oder G der Steuererklärung angegeben – zusätzlich zu deinem Hauptgehalt.


Kurz erklärt

Sonderfall: Studierende & Azubis

Für Studierende und Auszubildende mit Nebenjob gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie oben beschrieben – mit ein paar Besonderheiten:

Grundfreibetrag nutzen

Liegt das Gesamteinkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag, fällt am Jahresende meist ohnehin keine Steuer an – gezahlte Lohnsteuer lässt sich über die Steuererklärung zurückholen.

BAföG-Grenze beachten

Unabhängig von der Steuer gilt für BAföG-Empfänger eine separate Einkommensgrenze – diese ist strenger als die steuerliche Freigrenze und sollte gesondert geprüft werden.

Nebeneinkünfte in der Steuererklärung angeben

Sobald die Freigrenze überschritten ist, bist du zur Abgabe verpflichtet.

Pflicht & Fristen prüfen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Nebeneinkünfte – deine Fragen

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben? ▾
Nein, da der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits pauschal mit 2 % abführt, musst du Minijob-Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben – sie bleiben für dich komplett steuerfrei.
Was passiert, wenn meine Freelance-Einkünfte die 410-€-Grenze überschreiten? ▾
Dann wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil – es sei denn, du liegst zwischen 410 € und 820 €, wo eine Übergangsregelung die Steuerlast abmildert. Ab 820 € gilt der volle Betrag ohne Abmilderung.
Brauche ich für Freelance-Arbeit ein Gewerbe? ▾
Das kommt auf die Tätigkeit an: Klassische Freiberufler (z. B. Texter, Designer, IT-Berater, Übersetzer) melden sich direkt beim Finanzamt an, ohne Gewerbe. Andere Tätigkeiten wie Online-Handel erfordern eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung? ▾
Das hängt von deiner Situation ab: Sie vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Nachteilig ist, dass du selbst keine Vorsteuer aus eigenen Ausgaben geltend machen kannst – bei hohen Betriebsausgaben kann die Regelbesteuerung günstiger sein.
Kann ich als Student steuerfrei nebenbei arbeiten? ▾
Solange dein Gesamteinkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, fällt am Jahresende meist keine Einkommensteuer an – bereits gezahlte Lohnsteuer kannst du dir über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen. BAföG-Empfänger sollten zusätzlich die separate BAföG-Einkommensgrenze im Blick behalten.
Muss ich mehrere Nebentätigkeiten zusammenrechnen? ▾
Ja, für die 410-€-Freigrenze zählen alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Gewerbe zusammen – nicht pro Tätigkeit einzeln. Mehrere Minijobs werden ebenfalls für die Verdienstgrenze zusammengerechnet.