Sparerpauschbetrag

Sparerpauschbetrag &
Freistellungsauftrag richtig nutzen

Bis zu 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei – wenn du den Freistellungsauftrag richtig einrichtest.

Im Überblick

Dein jährlicher Freibetrag

🧍
Singles

Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

1.000 € pro Jahr
💍
Ehepaare

Gemeinsamer Freibetrag bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.

2.000 € pro Jahr
🏦
Mehrere Banken

Der Freibetrag lässt sich frei auf mehrere Institute aufteilen.

Individuell verteilbar

Grundlagen

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge komplett steuerfrei bleiben – ohne dass du dafür etwas nachweisen musst.

Damit deine Bank diesen Freibetrag berücksichtigt und keine Abgeltungssteuer abzieht, musst du dort einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne gültigen Auftrag zieht die Bank die Steuer auf jeden Euro Kapitalertrag ab – du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen.


Praxis

Freistellungsauftrag einrichten

Den Freistellungsauftrag richtest du bei jeder Bank oder jedem Broker ein, bei dem Kapitalerträge anfallen – meist direkt im Online-Banking, in wenigen Minuten erledigt.

Betrag festlegen und auf Banken verteilen

Beim Einrichten legst du fest, wie viel deines Freibetrags (maximal 1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) bei dieser Bank berücksichtigt werden soll. Hast du Depots oder Konten bei mehreren Instituten, teilst du den Gesamtbetrag frei auf sie auf – wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen tatsächlichen Freibetrag nicht übersteigt.

Verteilung jährlich prüfen

Ändert sich dein Depot, eröffnest du ein neues Konto oder verschieben sich deine Kapitalerträge zwischen den Banken, solltest du die Verteilung einmal im Jahr überprüfen und bei Bedarf anpassen. So verschenkst du keinen Teil deines Freibetrags an eine Bank, bei der ohnehin kaum Erträge anfallen.

Die wichtigste Erkenntnis
Nicht genutzter Freibetrag verfällt

Der Sparerpauschbetrag lässt sich nicht ins Folgejahr übertragen. Wer den Freibetrag bei einer Bank nicht ausschöpft, verschenkt ihn – eine durchdachte Verteilung auf alle Banken, bei denen Kapitalerträge anfallen, lohnt sich also jedes Jahr neu.


Sonderfall

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag (z. B. bei Studierenden, Azubis mit geringem Einkommen oder Rentnern), kannst du eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Mit dieser Bescheinigung fällt auf Kapitalerträge komplett keine Abgeltungssteuer an – unabhängig vom Sparerpauschbetrag. Die Bescheinigung gilt in der Regel für bis zu 3 Jahre und muss bei jeder Bank hinterlegt werden.

Verluste mit Gewinnen verrechnen

Auch über mehrere Banken hinweg kannst du deine Steuerlast weiter senken.

Verlustverrechnung verstehen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Sparerpauschbetrag – deine Fragen

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einrichte? ▾
Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank die Abgeltungssteuer auf sämtliche Kapitalerträge ab, auch innerhalb deines eigentlichen Freibetrags. Du müsstest dir die zu viel gezahlte Steuer dann über die Steuererklärung zurückholen.
Kann ich den Freistellungsauftrag jederzeit ändern? ▾
Ja, du kannst die Verteilung deines Freibetrags auf verschiedene Banken jederzeit anpassen – meist unkompliziert online im Banking-Portal.
Verfällt der Sparerpauschbetrag, wenn ich ihn nicht nutze? ▾
Ja, ein ungenutzter Freibetrag lässt sich nicht ins Folgejahr übertragen. Eine gute Verteilung auf alle Banken mit Kapitalerträgen lohnt sich daher jedes Jahr neu.
Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung? ▾
Der Freistellungsauftrag befreit dich bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) von der Abgeltungssteuer. Die NV-Bescheinigung geht weiter: Liegt dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, befreit sie dich komplett – unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kinder mit eigenem Depot? ▾
Ja, jedes Kind mit eigenem Depot hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr, unabhängig vom Freibetrag der Eltern. Voraussetzung ist, dass das Depot auf den Namen des Kindes läuft.