Bis zu 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei – wenn du den Freistellungsauftrag richtig einrichtest.
Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Gemeinsamer Freibetrag bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.
Der Freibetrag lässt sich frei auf mehrere Institute aufteilen.
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge komplett steuerfrei bleiben – ohne dass du dafür etwas nachweisen musst.
Damit deine Bank diesen Freibetrag berücksichtigt und keine Abgeltungssteuer abzieht, musst du dort einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne gültigen Auftrag zieht die Bank die Steuer auf jeden Euro Kapitalertrag ab – du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen.
Den Freistellungsauftrag richtest du bei jeder Bank oder jedem Broker ein, bei dem Kapitalerträge anfallen – meist direkt im Online-Banking, in wenigen Minuten erledigt.
Beim Einrichten legst du fest, wie viel deines Freibetrags (maximal 1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) bei dieser Bank berücksichtigt werden soll. Hast du Depots oder Konten bei mehreren Instituten, teilst du den Gesamtbetrag frei auf sie auf – wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen tatsächlichen Freibetrag nicht übersteigt.
Ändert sich dein Depot, eröffnest du ein neues Konto oder verschieben sich deine Kapitalerträge zwischen den Banken, solltest du die Verteilung einmal im Jahr überprüfen und bei Bedarf anpassen. So verschenkst du keinen Teil deines Freibetrags an eine Bank, bei der ohnehin kaum Erträge anfallen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich nicht ins Folgejahr übertragen. Wer den Freibetrag bei einer Bank nicht ausschöpft, verschenkt ihn – eine durchdachte Verteilung auf alle Banken, bei denen Kapitalerträge anfallen, lohnt sich also jedes Jahr neu.
Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag (z. B. bei Studierenden, Azubis mit geringem Einkommen oder Rentnern), kannst du eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.
Mit dieser Bescheinigung fällt auf Kapitalerträge komplett keine Abgeltungssteuer an – unabhängig vom Sparerpauschbetrag. Die Bescheinigung gilt in der Regel für bis zu 3 Jahre und muss bei jeder Bank hinterlegt werden.