Verlustverrechnung

Verlustverrechnungstopf
Verluste mit Gewinnen verrechnen

Wie deine Bank Verluste automatisch gegenrechnet – und wie du das auch über mehrere Banken hinweg nutzt.

Im Überblick

So funktioniert die Verrechnung

🏦
Bankinterner Topf

Jede Bank verrechnet Verluste automatisch mit Gewinnen im selben Jahr.

Automatisch, ohne Antrag
🔀
Bankübergreifend

Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen? Nur über die Steuererklärung.

Verlustbescheinigung nötig
📆
Fristen

Verlustbescheinigung muss bis 15. Dezember bei der Bank beantragt werden.

Bis 15.12. beantragen

Grundlagen

Was ist der Verlustverrechnungstopf?

Jede Bank führt für dich automatisch einen sogenannten Verlustverrechnungstopf. Realisierst du im Laufe des Jahres Verluste (z. B. durch den Verkauf von Aktien unter Einstandspreis), werden diese automatisch mit Gewinnen aus demselben Jahr bei derselben Bank verrechnet – die Abgeltungssteuer fällt dann nur auf den verbleibenden Nettogewinn an.

Bleiben am Jahresende Verluste übrig, die nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten, trägt die Bank sie automatisch ins nächste Jahr vor – ganz ohne dein Zutun.


Sonderregel

Getrennte Töpfe: Aktien vs. sonstige Wertpapiere

Seit einer Gesetzesänderung unterscheidet das Finanzamt zwischen zwei separaten Verlustverrechnungstöpfen.

TopfEnthältVerrechenbar mit
Aktien-VerlusttopfVerluste aus AktienverkäufenNur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen
Allgemeiner VerlusttopfETFs, Anleihen, Zertifikate, Zinsen, DividendenMit allen anderen Kapitalerträgen (außer Aktiengewinnen)

Ein Aktienverlust kann also nicht mit einem ETF-Gewinn verrechnet werden – wohl aber ein ETF-Verlust mit einem Dividendengewinn oder Zinsertrag.

Die wichtigste Erkenntnis
Bankübergreifende Verrechnung erfordert Eigeninitiative

Hast du Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B, verrechnet das nicht automatisch – du musst bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Verlust-Bank beantragen und diese dann in deiner Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, damit das Finanzamt die Verrechnung nachträglich vornimmt.


Praxis

So beantragst du die Verlustbescheinigung

1️⃣
Rechtzeitig beantragen

Antrag bei der Bank mit dem Verlust bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres stellen – meist formlos oder über ein Online-Formular.

2️⃣
In der Steuererklärung angeben

Die erhaltene Bescheinigung trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein – das Finanzamt verrechnet die Verluste dann mit Gewinnen bei anderen Banken.

Wichtig: Ohne fristgerechten Antrag trägt die Bank den Verlust automatisch ins nächste Jahr vor – eine rückwirkende Verrechnung mit dem laufenden Jahr ist dann nicht mehr möglich.

Steuererklärung mit Verlustbescheinigung einreichen

Trage deine Verluste rechtzeitig in der Anlage KAP ein.

Steuererklärung einreichen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Verlustverrechnung – deine Fragen

Verrechnet meine Bank Verluste automatisch? ▾
Ja, innerhalb derselben Bank verrechnet sie Verluste automatisch mit Gewinnen im gleichen Kalenderjahr – dafür musst du nichts beantragen. Nur die bankübergreifende Verrechnung erfordert die Verlustbescheinigung.
Kann ich Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen? ▾
Nein, seit der gesetzlichen Trennung gibt es einen eigenen Aktien-Verlusttopf, der nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden darf. ETF-Verluste landen dagegen im allgemeinen Verlusttopf und lassen sich mit den meisten anderen Kapitalerträgen verrechnen.
Was passiert, wenn ich die 15.-Dezember-Frist verpasse? ▾
Verpasst du die Frist, kannst du die Verluste für dieses Jahr nicht mehr bankübergreifend verrechnen lassen. Die Bank trägt den Verlust automatisch ins Folgejahr vor, wo er wieder zur Verrechnung zur Verfügung steht.
Kann ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen? ▾
Nein, Krypto-Gewinne und -Verluste unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte einer eigenen steuerlichen Kategorie und lassen sich nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen – nicht mit Aktien- oder ETF-Gewinnen, die unter die Abgeltungssteuer fallen.
Verfallen nicht genutzte Verluste irgendwann? ▾
Nein, nicht verrechnete Verluste werden unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen, bis sie vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechnet wurden.