Was beruflich veranlasste Ausgaben von der Steuer absetzbar macht – und wann sich der Aufwand lohnt.
Wird automatisch abgezogen, auch ohne Nachweise. Erst darüber hinaus lohnt sich Einzelnachweis.
Entfernungspauschale für den Arbeitsweg – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Für Tage im Homeoffice, auch ohne separates Arbeitszimmer absetzbar.
Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind – sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.
Bis zu einer Höhe von 1.230 € im Jahr zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch ab – ganz ohne Belege. Erst wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis mit Belegen.
| Kategorie | Regelung | Beispiel |
|---|---|---|
| Arbeitsweg | 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km) | 20 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage ≈ 1.320 € |
| Homeoffice | 6 €/Tag, max. 1.260 € p.a. | Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer |
| Arbeitsmittel | Vollständig absetzbar | Laptop, Fachliteratur, Werkzeug, Berufskleidung |
| Fortbildungskosten | Vollständig absetzbar | Seminare, Fachkurse, Studiengebühren (berufsbezogen) |
| Bewerbungskosten | Vollständig absetzbar | Fotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen |
| Doppelte Haushaltsführung | Nach Nachweis | Zweitwohnung am Arbeitsort |
| Kontoführungsgebühren | 20 € Pauschale ohne Nachweis | Für das Gehaltskonto |
Da der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, bringt das Sammeln von Belegen erst dann einen Vorteil, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diese Grenze überschreiten. Wer täglich pendelt oder im Homeoffice arbeitet, erreicht diesen Betrag oft schneller als gedacht.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Arbeitsweg (15 km, 220 Tage à 0,30 €) | 990 € |
| Homeoffice (40 Tage à 6 €) | 240 € |
| Arbeitsmittel (Laptop-Zubehör, Fachliteratur) | 180 € |
| Kontoführungspauschale | 20 € |
| Summe | 1.430 € |
In diesem Beispiel liegen die tatsächlichen Werbungskosten mit 1.430 € über dem Pauschbetrag von 1.230 € – die Differenz von 200 € mindert zusätzlich das zu versteuernde Einkommen.