Werbungskosten

Werbungskosten absetzen
Pauschbetrag & Beispiele

Was beruflich veranlasste Ausgaben von der Steuer absetzbar macht – und wann sich der Aufwand lohnt.

Im Überblick

Pauschale oder Einzelnachweis?

🎁
Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wird automatisch abgezogen, auch ohne Nachweise. Erst darüber hinaus lohnt sich Einzelnachweis.

1.230 € pro Jahr
🚗
Fahrtkosten

Entfernungspauschale für den Arbeitsweg – unabhängig vom Verkehrsmittel.

0,30 € / 0,38 € pro km
🏠
Homeoffice-Pauschale

Für Tage im Homeoffice, auch ohne separates Arbeitszimmer absetzbar.

6 € pro Tag, max. 1.260 €

Grundlagen

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind – sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.

Bis zu einer Höhe von 1.230 € im Jahr zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch ab – ganz ohne Belege. Erst wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis mit Belegen.


Kategorien

Was du absetzen kannst

KategorieRegelungBeispiel
Arbeitsweg0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km)20 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage ≈ 1.320 €
Homeoffice6 €/Tag, max. 1.260 € p.a.Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer
ArbeitsmittelVollständig absetzbarLaptop, Fachliteratur, Werkzeug, Berufskleidung
FortbildungskostenVollständig absetzbarSeminare, Fachkurse, Studiengebühren (berufsbezogen)
BewerbungskostenVollständig absetzbarFotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
Doppelte HaushaltsführungNach NachweisZweitwohnung am Arbeitsort
Kontoführungsgebühren20 € Pauschale ohne NachweisFür das Gehaltskonto
Die wichtigste Erkenntnis
Erst ab 1.230 € lohnt sich der Aufwand

Da der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, bringt das Sammeln von Belegen erst dann einen Vorteil, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diese Grenze überschreiten. Wer täglich pendelt oder im Homeoffice arbeitet, erreicht diesen Betrag oft schneller als gedacht.


Beispielrechnung

So könnte deine Rechnung aussehen

PostenBetrag
Arbeitsweg (15 km, 220 Tage à 0,30 €)990 €
Homeoffice (40 Tage à 6 €)240 €
Arbeitsmittel (Laptop-Zubehör, Fachliteratur)180 €
Kontoführungspauschale20 €
Summe1.430 €

In diesem Beispiel liegen die tatsächlichen Werbungskosten mit 1.430 € über dem Pauschbetrag von 1.230 € – die Differenz von 200 € mindert zusätzlich das zu versteuernde Einkommen.

Bereit, deine Kosten geltend zu machen?

Trage deine Werbungskosten direkt in der Steuererklärung über Elster oder eine App ein.

Steuererklärung einreichen →
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerfragen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen

Werbungskosten – deine Fragen

Muss ich Belege für Werbungskosten einreichen? ▾
Bei der elektronischen Abgabe über Elster musst du Belege nicht automatisch mitschicken – du solltest sie aber für mindestens ein Jahr aufbewahren, falls das Finanzamt sie anfordert.
Lohnt sich das Sammeln von Belegen überhaupt? ▾
Nur, wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Wer täglich pendelt oder regelmäßig im Homeoffice arbeitet, erreicht diese Grenze oft schneller als erwartet.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitsweg gleichzeitig absetzen? ▾
Ja – an Tagen, an denen du ausschließlich im Homeoffice arbeitest, setzt du die Homeoffice-Pauschale an. An Tagen im Büro gilt die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Beide zusammen für denselben Tag geht nicht.
Was zählt alles als Arbeitsmittel? ▾
Dazu zählen z. B. Laptop, Drucker, Fachliteratur, Werkzeug, typische Berufskleidung oder ein Arbeitszimmer-Zubehör – vorausgesetzt, die Anschaffung ist überwiegend beruflich veranlasst. Bei gemischter Nutzung wird meist anteilig abgesetzt.
Zählen Fortbildungskosten zu den Werbungskosten? ▾
Ja, sofern die Fortbildung einen beruflichen Bezug hat – etwa Fachseminare, berufsbegleitende Studiengänge oder Sprachkurse, die für deinen Job relevant sind. Rein private Weiterbildung zählt nicht.
Was passiert mit dem Pauschbetrag bei mehreren Jobs? ▾
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nur einmal pro Person gewährt, unabhängig davon, wie viele Arbeitsverhältnisse du hast. Werbungskosten aus mehreren Jobs werden zusammengerechnet.