Gewinne sind steuerpflichtig – bei Verlusten aus Termingeschäften gelten allerdings Sonderregeln.
Gewinne aus CFD- und Forex-Trading unterliegen wie andere Kapitalerträge der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 %. Details zur Abgeltungssteuer allgemein findest du im Ratgeber Abgeltungssteuer.
Bei einem deutschen, der Abgeltungssteuer unterliegenden Broker wird die Steuer meist automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Brokern – gerade bei vielen internationalen CFD-Anbietern der Fall – musst du die Erträge in der Regel selbst in der Steuererklärung angeben, in der Anlage KAP.
Für Verluste aus Termingeschäften – dazu zählen CFDs und ähnliche gehebelte Derivate – gilt eine gesetzlich begrenzte Verlustverrechnung pro Jahr, nicht verrechnete Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen. Diese Sonderregel unterscheidet sich von der Verlustverrechnung bei einfachen Aktienverlusten, mehr dazu im Ratgeber Verlustverrechnungstopf.
Praktisch bedeutet das: Hohe Verluste aus dem CFD-Handel lassen sich nicht beliebig mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen wie Aktien oder ETFs verrechnen – die Verrechnung ist auf Gewinne aus Termingeschäften begrenzt. Das ist ein wichtiger, oft unterschätzter Aspekt beim CFD-Trading.
Trading-Gewinne zählen zu den Kapitalerträgen und werden auf denselben jährlichen Sparerpauschbetrag angerechnet wie Zinsen und Dividenden – mehr dazu im Ratgeber Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag. Wer seinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann einen Teil der Trading-Gewinne darüber steuerfrei vereinnahmen.
Gerade bei ausländischen Brokern, die keine automatische Steuerbescheinigung ausstellen, lohnt sich eine eigene, laufend gepflegte Übersicht aller geschlossenen Trades mit Gewinn/Verlust – das erleichtert die jährliche Steuererklärung erheblich und hilft, den Verlustverrechnungstopf korrekt zu befüllen. Viele Broker bieten dafür einen exportierbaren Jahresbericht an, den du als Grundlage nutzen kannst.